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Antragsverfahren: Überbrückungshilfe III Plus

Redaktion ambulant • Okt. 11, 2021

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent.


Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
 
Die Antragsfrist für Erstanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. Dezember 2021. Alle Antragsteller, die bereits eine Bewilligung oder Teilbewilligung der Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September erhalten haben, können Änderungsanträge zum Förderzeitraum Oktober bis Dezember bis zum 31. Dezember 2021 stellen.


Web-Seite Überbrückungshilfe III Plus (Link)

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