Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz veröffentlicht
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz ist veröffentlicht. Sie konkretisiert die Vorgaben des Pflegefachassistenzgesetzes und regelt bundesweit die Ausbildung sowie die staatliche Prüfung.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (PflFAssAPrV) wurde am 9. Juni 2026 veröffentlicht. Mit der Verordnung werden die im Pflegefachassistenzgesetz festgelegten Regelungen zur Ausbildung und zur staatlichen Prüfung konkretisiert.
Die Verordnung enthält unter anderem Vorgaben zu den Ausbildungsinhalten, den praktischen und theoretischen Ausbildungsanteilen, den Anforderungen an die Praxiseinsätze sowie zur Durchführung der staatlichen Abschlussprüfung.
Mit dem Pflegefachassistenzgesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die bislang sehr unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen durch einen bundesweit einheitlichen Ausbildungsabschluss zu ersetzen und damit die Attraktivität sowie die Mobilität im Berufsfeld zu stärken.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann online eingesehen werden.


