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Ausschreibung Pilotprogramm „Sterben wo man lebt und zu Hause ist“

Redaktion • Nov. 04, 2020
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) möchte mit dem Pilotprogramm „Sterben wo man lebt und zu Hause ist“ im Zeitraum 2020 bis 2023 den Ausbau und die Weiterentwicklung von teilstationären/stationären Angeboten in der Hospizarbeit und Palliativversorgung vorantreiben.

Für eine Förderung bewerben können sich Projektträger, die durch Neu-, Aus- und Umbau oder auch durch Ausstattungsmaßnahmen neue bzw. zusätzliche Angebote (z.B. Therapieräume, Begegnungsräume, Beratungsräume) im teilstationären, stationären oder ambulanten Bereich schaffen. Konzeptionell sollen die Projekte auf einen möglichst langen Erhalt der Selbstbestimmtheit, Selbstständigkeit, Lebensqualität und gesellschaftlichen/sozialen Teilhabe von schwerstkranken und sterbenden Menschen ausgerichtet sein sowie Unterstützungs- und Entlastungsbedarfe sorgender An- und Zugehöriger berücksichtigen.

Im Rahmen des Pilotprogramms sollen zehn Projekte mit richtungsweisenden Konzepten gefördert werden.


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