Befristung der Kostenerstattungsverfahren nach § 150 SGB XI bis zum 30.06.2022 ausgeweitet
Redaktion • 4. April 2022
Durch die dritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie wurde die Befristung der Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 3 und 5a SGB XI bis zum 30.06.2022 ausgeweitet. Die Erstattungsformulare wurden entsprechend angepasst.