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Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Redaktion • Apr. 01, 2021
Der MDK Saarland informierte mit Schreiben vom 29.03.2021 über Änderungen bei der Pflegebegutachtung. Voraussichtlich ab der Kalenderwoche 15 wird von der standardisierten Anforderung von Fragebögen und/oder Pflegedokumentation bei Auftragseingang zur Vorbereitung auf die strukturierten Telefoninterviews abgesehen.

Die Begutachtung wird, in Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen, im Wohnbereich der Versicherten erfolgen.
Der MDK verwies in diesem Zusammenhang auf die neu veröffentlichten


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