Beschäftigtenverzeichnisses für die ambulante Pflege (BeVaP)
Redaktion • 15. Juni 2022
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt gemäß §293 Absatz 8 SGB V aktuell ein bundesweites Verzeichnis, in der alle ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste sowie deren Beschäftigt erfasst werden.