Blog-Layout

Bund und Länder wollen Pflegeeinrichtungen bei der Durchführung von Schnelltests unterstützen

Redaktion • Jan. 06, 2021

In einem 13 Punkte-Papier wurden am gestrigen Tag von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weitgehende Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen. Darunter auch ein Beschluss zur Schnelltestung, der unmittelbar die stationären Pflegeeinrichtungen betrifft.


Unter Punkt 6 ist folgendes fest gehalten:


„6. Für Alten-und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu.


Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist.


Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen.


Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.“


Es wurde in der Konferenz umfangreiche Arbeitsaufträge erteilt, um diesen Beschluss umzusetzen.


Eine analoge Maßnahme wurde schon in Rheinland-Pfalz vereinbart. (siehe Bericht Pflegeinform vom 05.01.2021 Rheinland-Pfalz: Unterstützung der Pflegeeinrichtungen durch die Hilfsorganisationen)


Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021 | Beschluss (PDF)


Teilen

Share by: