In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am Donnerstag, den 22. April 2021 das 4. Bevölkerungsschutzgesetz gebilligt, das erst einen Tag zuvor vom Bundestag verabschiedet worden war.
Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz ein: Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.
Das Gesetz wurde am 22. April 2021 im
Bundesgesetzblatt verkündet und ist im Wesentlichen seit 23. April 2021 in Kraft.
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