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Bundesrat stimmt Verlängerung der Corona-Sonderregeln für die Pflege bis 30.06.2022 zu

Redaktion • März 11, 2022

Der Bundesrat hat heute, am 11.03.2022, der Verlängerung der Corona-bedingten Sonderregelungen für den Pflegebereich bis zum 30. Juni 2022 zugestimmt. Mit der Zustimmung wird die Verordnung - wie von der Bundesregierung geplant - zum 1. April 2022 in Kraft treten, so dass die Sonderregeln ohne Unterbrechung fortgelten.


Es wurde in Bündel von Maßnahmen beschlossen:


  • Eine Pflegebegutachtung ist weiter ohne Untersuchung der Versicherten in ihrer Wohnung allein anhand von Unterlagen und einer telefonischen oder digitalen Befragung möglich.
  • Beratungsgespräche können auf Wunsch pflegebedürftiger Personen weiterhin telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden.
  • Bestehen bleiben zudem die Anzeigepflicht wesentlicher Beeinträchtigungen der Leistungserbringung, die Kostenerstattung von pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag,
  • Die Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungen zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungsengpässen im häuslichen Bereich sowie
  • der flexible Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 durch Pflegebedürftige.
  • Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bleibt befristet für 20 Arbeitstage statt wie regulär für zehn Arbeitstage bestehen.

 

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