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Verwirrung über Testfrequenz in Einrichtungen

Redaktion • Nov. 26, 2021

Bei der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes besteht ein politischer Dissens, insbesondere über die Umsetzung des § 28b IfSG. Konkret geht es um die Frage, wie oft die Mitarbeiter in Einrichtungen getestet werden sollen.

 

Dazu gibt es einen Beschluss der Ministerpräsidenten vom 25.11.2021 in dem gefordert wird, dass eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend sein solle und der Bund das Gesetz entsprechend ändern soll. 


Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 25.11.2021 erklärt, dass bis auf Weiteres nicht täglich, sondern zweimal pro Kalenderwoche getestet werden soll. Das Saarland hat in einer Presserklärung ebenfalls am 25.11.2021 erklärt, dass es die Umsetzung des § 28b IfSG zunächst ganz aussetzen will.


Daneben gibt es auch noch eine Reihe weiterer ungeklärter Fragen, zu der kurzfristig eine Klärung auf der Bundesebene herbeigeführt werden soll.


Vor diesem Hintergrund hat die Redaktion von Pflegeinform die gestern eingestellte Übersicht zur den aktuellen Corona-Regeln aus dem Netz genommen.


§ 28b Infektionsschutzgesetz (Link)


Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 25.11.202 (Link)

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