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Rheinland-Pfalz: Zweiundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht

Redaktion | Aktualisierte Corona-Fachinformation Rheinland-Pfalz • Juni 04, 2021

Corona-Fachinformation Rheinland-Pfalz

Diese Fachinformation wird aktualisiert.

Hinweis: Informationen zur Corona-Schutzimpfung Rheinland-Pfalz sind auf der Informationsseite der Landesregierung eingestellt.

04.06.2021

Rheinland-Pfalz: Zweiundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht


Rheinland-Pfalz hat die Zweiundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (22. CoBeLVO) Vom 1. Juni 2021 veröffentlicht. Sie ist vom 02.06.2021 gültig und bleibt bis zum 20.06.2021 in Kraft.


22. Corona-Bekämpfungsverordnung (PDF)     


Sammlung der Corona-Rechtsvorschriften Rheinland-Pfalz (Link)

21.04.2021

Rheinland-Pfalz: Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen verlängert


Rheinland-Pfalz hat die bestehende Landesverordnung, die ursprünglich bis zum 18.04.2021 gültig war, bis zum 02.05.2021 verlängert.


Zur aktuell gültigen Landesverordnung (PDF)     


Sammlung der Corona-Rechtsvorschriften Rheinland-Pfalz (Link)

30.03.2021

Rheinland-Pfalz: Landesverordnung zur Besuchsregelung und Testung in Pflegeeinrichtungen geändert


Die Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 10. März 2021 wurde geändert. Inhaltlich wurden lediglich die vor Kurzem bereits kommunizierten Regelungen zu den nicht durch die Einrichtung durchgeführten Tests aufgenommen. Die VO gilt bis zum 18.04.2021.


Zur geänderten Landesverordnung (PDF)     


Sammlung der Corona-Rechtsvorschriften Rheinland-Pfalz (Link)

14.03.2021

Rheinland-Pfalz: Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs-und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen geändert


Die Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 10. März 2021 wurde veröffentlicht. Sie trat am 10.03.2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft. 


Zur geänderten Landesverordnung (PDF)     


Begründung zur Landesverordnung (PDF) 


Sammlung der Corona-Rechtsvorschriften Rheinland-Pfalz (Link)

19.02.2021

Rheinland-Pfalz: Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs-und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen geändert


Die Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs-und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus om 27. November 2020 wurde geändert. Sie tritt am 14.02.2021 in Kraft und mit Ablauf des 7.März 2021 außer Kraft. 


Zur geänderten Landesverordnung (Link)

22.01.2021

Rheinland-Pfalz: Maskenpflicht ab 25.01.2021 verschärft


Für die Zeit vom 25.01. bis zum 14.02.2021 wurden in Rheinland-Pfalz die Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz durch eine Änderungsordnung ergänzt. Wichtige Änderungen für die Pflege: Es gilt eine verschärfte Maskenpflicht. Zusätzlich zu Besucherinnen und Besuchern müssen ab dem 25. Januar auch alle Mitarbeitenden FFP2-Masken tragen.


Zu den Rechtsgrundlagen (Link)

06.01.2021

Rheinland-Pfalz: Landesverordnung zu Besuchsrechten und Testung in Pflegeeinrichtungen geändert.


Am gestrigen Dienstag, dem 05.01.2021, ist die Dritte Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Sie regelt unter anderem, dass Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz künftig verpflichtend per Antigen-Schnelltest auf eine Corona-Erkrankung getestet werden, wenn die Einrichtung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt liegt, in denen die 7-Tage-Inzidenz höher ist als im Landesschnitt.


Sie regelt außerdem, dass bereits bestehende Schutzmaßnahmen bis zum 10. Februar verlängert werden.


  • Dies betrifft unter anderem die Pflicht für Besucherinnen und Besucher, in der Einrichtung dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Des Weiteren gelten die Regelungen zum Besuchsrecht – ein Besucher pro Bewohner pro Tag beziehungsweise zwei Besucher, wenn sie aus einem Haushalt stammen – bis zum 10. Februar weiter.
  • Auch die verpflichtende Testung von Mitarbeitenden der Einrichtungen wurde verlängert. Dabei bleibt die Regelung bestehen, dass die Testung mit Antigen-Schnelltests in allen Pflegeheimen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal pro Woche durchzuführen ist.
  • Liegt die Einrichtung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, deren 7-Tages-Inzidenz über dem Landesdurchschnitt liegt, sind die Testungen zwei Mal wöchentlich durchzuführen.


Zu den Corona-Rechtsverordnungen Rheinland-Pfalz (Link)

05.01.2021

Rheinland-Pfalz: Unterstützung der Pflegeeinrichtungen durch die Hilfsorganisationen


Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen hat mit dem Land eine Vereinbarung zur Refinanzierung von Unterstützungsleistungen bei der Durchführung der PoC-Schnelltestungen getroffen. Stationäre Pflegeeinrichtungen können demnach direkt bei den örtlichen Gliederungen der Hilfsorganisationen um Unterstützung anfragen. Die Leistungen rechnen die Hilfsorganisationen direkt mit dem MSAGD ab.


Zu den Hilfsorganisationen zählt der Arbeiter Samariter Bund (ASB), die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter Unfallhilfe sowie der Malteser Hilfsdienst.


Über die Einzelheiten wurden die Einrichtungen durch ihre jeweiligen Spitzenverbände informiert.

21.12.2020

Rheinland-Pfalz: Landesverordnung um Testung ergänzt und verlängert


Die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wurde mit Wirkung zum 19.12.2020 bis zum 10.01.2021 verlängert und in Teilen neu gefasst. Ergänzend wird vorgegeben, dass in der Zeit vom 19.12.20 bis zum 10.01.21 regelmäßige Testungen der Bewohner*innen durchgeführt werden sollen. In der Pressemitteilung des Ministeriums wird außerdem auf das Tragen von FFP-2 Masken für Besucher*innen hingewiesen.


Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe Stand: 18.12.2020 (PDF)


Begründung zur Änderung der Landesverordnung (PDF)


Pressemitteilung 18.12.2021 | Bätzing-Lichtenthäler: Maßnahmen zum Schutz der Pflege verlängert (Link)

13.12.2020

Neue Vorgaben des Landes für die Pflegeeinrichtungen


Das Gesundheitsministerium hat die bestehende Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs-und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nachden §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 27. November 2020 um Erläuterungen ergänzt (Stand: 12.12.2020). 


Erläuterungen zur Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs-und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus Vom 27. November 2020 | Stand: 12.12.2020 (PDF)


Grundlagen


Die Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 27. November 2020 [seit 1. Dezember 2020 in Kraft] enthält die maßgeblichen Regeln für die Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste im Rheinland-Pfalz.


Weitere wichtige rechtlichen Grundlagen sind in der Dreizehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO) vom 27. November 2020 enthalten.


Hier finden Sie die aktuelle Rechtsverordnung sowie für die Pflege maßgeblichen weiteren Regelungen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz (Link)  Hinweis: Die Dokumente sind in dem Fach "Landesverordnungen zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen" zu finden.


Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) des Ministeriuns für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sind hier zu finden (Link)


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