Die Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz wurde bis zum 23.07.2022 verlängert.
Die Regelung zur Gefährdungsbeurteilung wurde durch den Wegfall der Corona-Arbeitsschutzverordnung, auf die nunmehr wieder geltende Regelung im Arbeitsschutzgesetz angepasst. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie auf der Seite der bgw,
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus/informationen-der-bgw-zum-betrieblichen-infektionsschutz-71710. Der Link ist auch in der Begründung enthalten.
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