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Corona-Prämienzahlung: Meldefrist 15.02.2021!

Redaktion • Feb. 11, 2021
Der Paritätische Gesamtverband weist vorsorglich darauf hin, dass die Pflegeeinrichtung der jeweils zuständigen Pflegekasse unmittelbar nach der jeweiligen Auszahlung der Corona-Prämien an ihre Beschäftigten, spätestens jedoch bis zum 15. Februar 2021, die Höhe und den Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung mitzuteilen hat.

Nach § 9 Absatz 1 der Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150a Absatz 7 SGB XI über die Finanzierung von Sonderleistungen während der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (Prämien-Festlegungen Teil 1) vom 29.05.2020 sind alle Einrichtungen sind verpflichtet, die tatsächlich gezahlten Prämiensummen an die Pflegekassen mitzuteilen.

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