Zur Finanzierung eines weiteren Pflegebonus in der Altenpflege werden 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hierfür werden die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege – entsprechend der Regelung des Jahres 2020 – verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus zu zahlen.
Beschäftigte, die in oder für zugelassene Pflegeeinrichtungen in der Altenpflege innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate tätig und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind, erhalten einen nach verschiedenen Kriterien (Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit) gestaffelten Rechtsanspruch auf einen steuer- und sozialabgabenfreien Pflegebonus in Höhe von bis zu 550 Euro. Den höchsten Bonus erhalten dabei Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung.
Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Altenpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.
Der Bonus ist wie folgt gestaffelt, wobei Vollzeitkräfte den jeweiligen Höchstbetrag erhalten:
In dem Eckpunktepapier sind weitere Einzelheiten sowie die noch in der Diskussion befindlichen – unter Finanzierungsvorbehalt stehenden - Positionen aufgeführt.
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