Erläuterungen der Beratungs- und Prüfbehörde Saarland zur Umsetzung der neuen Testverordnung in Einrichtungen
Redaktion • 1. Juli 2022
Nachdem die zuständige Landesbehörde in Rheinland-Pfalz die Einrichtungsträger mit Schreiben vom 29.06.2022 informierte, hat auch das Saarland mit Schreiben vom 30.06.2022 die Einrichtungsträger über die genauen Modalitäten zur Umsetzung der neuen Testverordnung informiert.