Aufgrund der erfolgten Änderung der gemäß § 82c Abs. 5 SGB XI veröffentlichten Liste zu den regional üblichen Entlohnungsniveaus und Zuschlägen hat der GKV-Spitzenverband die FAQ zu den Tarife-Richtlinien in Frage /Antwort Nr. 4 angepasst.
Diese Änderung betrifft NICHT die tariflich gebundenen Träger und NICHT die Träger, welche aktuell einen bundesweit oder in den Bundesländern RLP und SL als maßgeblich anerkannten Tarifvertrag nicht unterschreiten.
> Fragen und Antworten zur Umsetzung der Zulassungs-Richtlinien nach § 72 Absatz 3c SGB XI und der Pflegevergütungs-Richtlinien nach § 82c Absatz 4 SGB XI |
Stand 20.01.2023
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