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Förderung für Koordinierungspersonen: Fristen beachten

Redaktion • Apr. 03, 2023

Nach dem Infektionsschutzgesetz wurden stationäre Pflegeeinrichtungen und stationäre Hospize verpflichtet, vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 7. April 2023 eine oder mehrere Koordinierungsperson zu benennen. Die damit verbundene Förderung muss, gemäß § 150c SGB XI, nach dem 30.04.2023, bis spätestens zum 30.06.2023 beantragt werden.

 

Darauf hat der Paritätische hingewiesen. Weitere Informationen, FAQ und Antragsformulare sind unter anderem auf der Website des vdek zu finden.


vdek | Sonderleistungen und Förderbeträge nach § 150c SGB XI für stationäre Pflegeeinrichtungen

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