Blog-Layout

G-BA Corona-Sonderregel zur Verlängerung der telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in Kraft getreten

Gesamtverband Fachinfo Gesundheit, Teilhabe und Pflege • Juli 16, 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregel für die Ausstellung von Krankschreibungen um weitere drei Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021. Der Beschluss wurde jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Juli in Kraft.

 

Zur Fachinfo des Gesamtverbandes mit Dokument zum Download (Link)

Teilen

Share by: