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Gebäudeenergiegesetz: Erwartete Auswirkungen und Förderung für soziale Träger

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • Juli 11, 2023

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (sog. Heizungsgesetz), mit der der Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien geregelt werden soll, betrifft auch soziale Träger. Gemeinnützige Organisationen sollen Anspruch auf die Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten bekommen.


Nachdem die Regierungsfraktionen sich auf einen Gesetzentwurf und auf die Ausgestaltung der Förderung geeignet haben, fasst diese Fachinfo die zu erwartenden Auswirkungen für soziale Träger zusammen. Die folgenden Informationen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der finalen Verabschiedung des Gesetzentwurfs bzw. der Förderrichtlinie. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll am 7. Juli 2023 im Bundestag verabschiedet werden. Zur staatlichen Förderung des Heizungsumbaus liegt ein Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen vor. Mit der Verabschiedung der Förderrichtlinie wird nach der Sommerpause gerechnet.

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