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Gelegenheitsfahrten ohne Personenbeförderungsschein

Harald Kilian • Juli 15, 2020
Das saarländische Sozialministerium hat mit Schreiben vom  03. März 2020 an den Landespflegebeauftragten mitgeteilt, dass für gelegentliche und unentgeltliche Fahrten von Patienten zum Arzt durch Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, kein Personenbeförderungsschein mehr erforderlich ist.

Hintergrund war die bislang vertretene Auffassung des zuständigen saarländischen Wirtschaftsministeriums, wonach die Mitarbeiter Ambulanter Dienste, welche ihre Patienten bei Bedarf z.B. zum Arzt fahren, im Besitz eines Personenbeförderungsscheins sein müssen. Diese Rechtsauffassung hatte zuletzt Herr Friedrich SIMSON als Vertreter des Wirtschaftsministeriums in der Sitzung vom 4. Mai 2018 gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses „Ambulante Dienste“ der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) erläutert und bestätigt.

In der Folge wurde die Problematik wiederholt von zahlreichen Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen in den vom Saarländischen Pflegebeauftragten in jedem Landkreis jährlich durchgeführten „Regionalkonferenzen“ vorgetragen; konkret wurde kritisiert, dass viele Ambulante Dienste die Beförderung von Patienten zum Arzt mit dem Hinweis auf die Erfordernis eines Personenbeförderungsscheins ablehnen. In Kenntnis der Tatsache, dass die zuständigen Behörden in anderen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Pflicht zum Besitz eines Personenbeförderungsscheins bei Ambulanten Diensten aussprechen, hatte der Pflegeneauftragte des Saarlandes Herr BENDER angekündigt, sich beim saarländischen Wirtschaftsministerium für eine Änderung der Rechtsauffassung einzusetzen.

Mit dem vorliegenden Schreiben wurde nunmehr dem Anliegen Rechnung getragen.


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