⚖️!!Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung: Pflegefachpersonen sollen mehr Verantwortung übernehmen

Redaktion • 20. November 2025

Der Bundestag hat am 06.11.2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Es soll Pflegefachpersonen mehr eigenständige Kompetenzen ermöglichen und gleichzeitig die Bürokratie in der Langzeitpflege reduzieren. Einrichtungen müssen sich nun auf veränderte Verantwortlichkeiten, neue digitale Vorgaben und umfangreiche Qualifikationsanforderungen vorbereiten.

 

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege - Tabellarische Übersicht

 

Bereich Inhalt / Änderung Bedeutung für Einrichtungen
Erweiterte Befugnisse für Pflegefachpersonen Pflegefachkräfte dürfen definierte Leistungen eigenständig ausführen (z. B. bestimmte Wundversorgungen, Medikamentenmanagement nach Standards, ausgewählte Delegationsleistungen). Stärkere Autonomie der Pflege, Entlastung der Ärzt*innen, neue Verantwortlichkeiten intern klären.
Entbrürokratisierung Vereinfachung von Dokumentationen, Reduktion von Prüfaufwand (MDK/PKV), digitale Standards. Zeitersparnis, Anpassung interner Dokumentationsprozesse erforderlich.
Stärkung neuer Versorgungsmodelle Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen, Telepflege, sektorenübergreifender Versorgung. Chancen für Projekte in RLP/Saarland, mögliche Refinanzierungswege prüfen.
Regelungen zur ePA (elektronische Patientenakte) Pflicht zur umfassenden Nutzung, verbesserte Datennutzung. Technische Anbindung sicherstellen, Mitarbeitende schulen.
Änderungen im ärztlichen Bereich/KVen Anpassungen bei Notdienst, Digitalisierung, Finanzierung. Relevanz für Kooperationen mit Ärzten (z. B. Telemedizin, Delegation).
Qualifikationsregelungen Neue Kompetenzniveaus für Pflegefachkräfte, verbindliche Fortbildungserfordernisse. Schulungskonzepte aufbauen, Kompetenzprofile intern anpassen.
Förderung digitaler Prozesse Beschleunigung digitaler Anwendungen (eRezept, ePA, Telehealth). Digitalisierungsschub – technische Infrastruktur prüfen.


Wichtigste Inhalte des neuen Gesetzes

Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Pflege in Deutschland spürbar zu modernisieren. Neben der Entlastung ärztlicher Strukturen steht besonders die Stärkung der Pflegefachpersonen im Mittelpunkt. Hier die zentralen Punkte:


Erweiterte Befugnisse für Pflegefachpersonen

Pflegefachkräfte sollen künftig bestimmte Leistungen eigenverantwortlich übernehmen dürfen – darunter ausgewählte Wundversorgungen, therapeutische Maßnahmen sowie Bereiche des Medikamenten- und Pflegeprozesses, die bislang ärztlich delegiert werden mussten. Durch die neue Kompetenzverteilung sollen Abläufe beschleunigt und die Fachlichkeit der Pflege besser genutzt werden.


Entbürokratisierung im Pflegealltag

Dokumentationspflichten werden vereinfacht, Prüfverfahren gestrafft und digitale Standards ausgeweitet. Ziel ist eine deutliche Reduktion administrativer Belastungen, damit Pflegekräfte mehr Zeit für direkte Pflegearbeit gewinnen.


Digitale Weiterentwicklung: ePA, eRezept & Telemedizin

Das Gesetz enthält Vorgaben zur verbindlicheren Nutzung digitaler Instrumente wie der elektronischen Patientenakte (ePA). Auch Telemedizin und digitale Kommunikationswege sollen stärker genutzt werden, um sektorübergreifende Pflegeprozesse zu verbessern.


Neue Versorgungsmodelle

Innovative Angebote wie ambulant betreute Wohngruppen, regionale Kooperationsformen und telemedizinische Strukturen werden durch das Gesetz gestärkt. Für Einrichtungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten, Versorgungslücken zu schließen und regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.


Bedeutung für ambulante und stationäre Einrichtungen

Leitungskräfte müssen sich auf konkrete Veränderungen im organisatorischen Alltag einstellen:


1. Kompetenz- und Personalplanung anpassen

Mit erweiterten Befugnissen benötigen Pflegefachpersonen klare Zuständigkeitsregelungen, interne Standards und ggf. neue Qualifikationsnachweise. Die Verlagerung ärztlicher Aufgaben bedeutet auch eine Anpassung der Dienstplanung.


2. Fortbildung und Qualifikationsentwicklung

Damit Mitarbeitende die neuen Aufgaben fachgerecht übernehmen können, müssen Fortbildungsprogramme aufgebaut werden. Besonders im Fokus: Medikamentenmanagement, Wundversorgung, digitale Dokumentation und rechtliche Grundlagen.


3. Dokumentation verschlanken

Einrichtungen sollten prüfen, welche doppelten oder überflüssigen Dokumentationsschritte künftig entfallen können. Die Vereinfachungen bieten Chancen zur Entlastung, erfordern aber eine sorgfältige Anpassung bestehender Abläufe.


4. Kooperation mit Ärzten neu strukturieren

Da Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übernehmen, müssen Rollen und Schnittstellen mit niedergelassenen Ärzt*innen, Kliniken und KVen neu abgestimmt werden. Einheitliche Kommunikationsprozesse werden entscheidend.


5. Digitale Infrastruktur stärken

Mit der ePA, eRezepten und Telemedizin steigen die technischen Anforderungen. Einrichtungen sollten prüfen, ob ihre Systeme kompatibel sind und Schulungsbedarf besteht.


Ausblick: Vorbereitung zahlt sich aus

Das Gesetz markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer moderneren, fachlich gestärkten Pflege. Damit es Wirkung zeigt, müssen Einrichtungen frühzeitig:


  • Qualifikationen erfassen und Lücken schließen,
  • interne Standards überarbeiten,
  • den Einsatz digitaler Werkzeuge ausbauen,
  • und Mitarbeitende aktiv in den Veränderungsprozess einbinden.


Richtig umgesetzt, kann die Reform nicht nur Arbeitsprozesse erleichtern, sondern auch die Attraktivität des Pflegeberufs steigern und Versorgungsqualität verbessern.


>> Zur Sonderseite Recht/Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

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