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Gesundheitsministerkonferenz beschließt Auffrischimpfung

Redaktion • Aug. 04, 2021

Der Beschluss vom 02.08.2021 sieht vor, dass ab September 2021 in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten wird.


Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischimpfung angeboten bekommen. Die Auffrischimpfungen sollen mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe erfolgen.


Ebenso wird ab September allen bereits vollständig geimpften Bürger*innen, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson&Johnson erhalten haben, eine weitere Impfung mit dem mRNA-Imfpstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna angeboten. Dies kann in den Impfzentren der Länder oder durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie durch Betriebsärztinnen und -ärzte erfolgen.


Außerdem wurde beschlossen, dass es Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren bundesweit möglich sein soll, Impfangebote wahrzunehmen. Dabei ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich, sowie eine ggf. notwendige Zustimmung der / des Sorgeberechtigten.


Beschlüsse können auf der Website der Bundesministerkonferenz – GMK – heruntergeladen werden (Link)


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