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GMK-Beschluss zu Entschädigungsleistungen für Personen ohne Impfschutz

Gesamtverband Fachinfo Gesundheit, Teilhabe und Pflege • Sept. 26, 2021

Am vergangenen Mittwoch beschloss die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) ab dem 01.11.2021 keine Entschädigungsleistungen gem. § 56 IfSG für Personen ohne Impfschutz gegen COVID-19 mehr zu leisten. Im Saarland gilt diese Regelung schon ab kommenden Montag.


Es handelt sich um Entschädigungszahlungen nach § 56 Absatz 1 IfSG für Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet bei einem wegen COVID-19 behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder einer behördlich angeordneten Absonderung.


Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die entweder aufgrund einer ärztlich attestierten medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder konnten und Personen, für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung oder des Tätigkeitsverbots noch keine öffentliche Impfempfehlung der STIKO vorlag.


Im Saarland endet schon ab kommenden Montag die Corona-Entschädigungszahlungen für Nicht-Geimpfte.  Das Saarland bleibt damit auch nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, die Zahlungen spätestens bis November einzustellen, bei seinem ursprünglichen Zeitplan.


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