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Abschlussbericht zur Personalbemessung in der Langzeitpflege veröffentlicht / Road Map-Prozess zur Umsetzung gestartet

Paritätischer Gesamtverband • Sept. 25, 2021

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II erhielt die Pflegeselbstverwaltung (Leistungsträger und Leistungserbringer) den gesetzlichen Auftrag, ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI entwickeln zu lassen. Der Zuschlag ging an die Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang. Nun wurde auf der Homepage der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege der Abschlussbericht veröffentlicht. Damit können die Ergebnisse in den Road Map-Prozess zur Vorbereitung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, der am 24. September 2020 gestartet ist, einfließen. In der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wurde vereinbart, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter Beteiligung der relevanten Akteure (wie dem Paritätischen) eine Road Map entwickelt, in der die notwendigen Umsetzungsschritte für das Personalbemessungsverfahren dargestellt und mit einem mehrjährigen Zeitplan versehen werden.


Ausblick:

Das Instrument kann im vollstationären Bereich nicht ohne weiteres in den stationären Einrichtungen eingesetzt werden. Der neue Qualifikationsmix von Fach- und Assistenzpflegekräften bringt eine neue Aufgabenverteilung mit sich. Ebenso sind Organisationsstrukturen und -prozesse in den Einrichtungen weiterzuentwickeln und anzupassen. Die Universität Bremen empfiehlt im Anschluss an die Studie eine modellhafte Einführung des neuen Personalinstruments in einer zunächst begrenzten Zahl von Einrichtungen mit begleitender professioneller Organisationsentwicklung. Auf dieser Grundlage kann dann ein nachhaltiges Konzept für die Implementierung erarbeitet werden. Gleichzeitig, so die Universität Bremen, sollte geprüft werden, welche Maßnahmen parallel zur modellhaften Einführung bereits umgesetzt werden könnten. Im Anschluss an die modellhafte Einführung schlagen die Wissenschaftler zudem die Weiterentwicklung und Anpassung des Personalinstruments vor, sofern sich ein entsprechender Bedarf zeigt. Für weitere Schritte ist eine gesetzliche Grundlage notwendig. Diese und weitere Aspekte werden nun in dem Road-Map-Prozess des BMG, an dem der Paritätische beteiligt ist, zusammengeführt.


Für den Sektor der ambulanten Pflege ist das vorliegende Personalbemessungsinstrument aus der Langzeitpflege nicht übertragbar. Die Personalmenge ist zurückzuführen auf die durch Pflegebedürftige nachgefragten und mit dem ambulanten Pflegedienst individuell vereinbarten Leistungen, die nicht zwangsläufig vollständig bedarfsdeckend sind. Als zentrale Themen wurden der Personalbedarf und die Sicherstellung der Versorgung ausgemacht. Hierzu gibt es weiteren Forschungs- und Entwicklungsbedarf.


Anlässlich der Veröffentlichung des Abschlussberichtes wurde eine gemeinsame Pressemitteilung von GKV-Spitzenverband, bpa und den in der BAGFW organisierten Verbänden veröffentlicht. Diese finden Sie im Anhang zu dieser Fachinfo zusammen mit dem Abschlussbericht.


Diesen Abschlussbericht finden Sie auch unter folgendem Link unter dem Menüpunkt: „Personalbemessung in der Pflege nach § 113c SGB XI“: https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/


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