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GVWG: Wie können Einrichtungen Tarifverträge für sich zur Anwendung bringen?

Gesamtverband Fachinfo • Aug. 12, 2021

Die Fachinformation des Gesamtverbandes vom 10.08.2021 geht darauf ein, wie Einrichtungen Tarifverträge für sich zur Anwendung bringen können und was dabei zu beachten ist. Da sich die Informations- und Erkenntnislage in diesem Zusammenhang schnell ändern kann, wird diese Fachinformation fortlaufend aktualisiert und (bei neu auftauchenden Fragen) ergänzt werden.


Nach § 72 Abs. 3a Sozialgesetzbuch (SGB) XI - in der Fassung des am 11. Juli 2021 in Kraft getretenen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) - dürfen ab 1. September 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die in Bezug auf ihre Pflegekräfte entweder tarifgebunden sind oder sie jedenfalls nicht untertariflich bezahlen. Versorgungsverträge, die vorher abgeschlossen wurden, müssen mit Wirkung ab 1. September 2022 entsprechend angepasst werden.


Im folgenden gehen wir näher darauf ein, wie Einrichtungen Tarifverträge für sich zur Anwendung bringen können und was dabei zu beachten ist.


...Mehr | Fachinfo des Gesamtverbandes (Link)

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