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Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Übergangsregelung und Anpassung zur außerklinischen Intensivpflege am 26. März 2022 in Kraft getreten.

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • Apr. 05, 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. November 2021 einen Beschluss zur Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) zur Übergangsregelung und Anpassung zur außerklinischen Intensivpflege gefasst, der nun im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und am 26. März 2022 in Kraft getreten ist.


Mit dem Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) vom 23. Oktober 2020, welches mit Ausnahme von Artikel 2 am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten ist (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 48), wurden die bisherigen Regelungen zur Erbringung medizinischer Behandlungspflege für Versicherte mit intensivpflegerischem Versorgungsbedarf in einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege überführt (vgl. BT-Drs. 19/19368, S. 2).

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