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Hilfestellung zur Umsetzung Coronavirus-Testverordnung - noch viele Fragen offen

Okt. 22, 2020
Am 15.10.2020 wurde die Corono-Testverordnung veröffentlicht (s. a. Bericht Pflegeinform vom 15.10.20). Für die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag bedeutet dies, dass sie auf der Grundlage eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts eine vom öffentlichen Gesundheitsdienst auf Antrag festgestellte Menge an PoCAntigen-Tests beschaffen und nutzen können.

Für die Umsetzung wurden vom Bundesgesundheitsministerium Umsetzungshilfen bereitgestellt. Diese wurden am 20.10. per Mail an die Einrichtungen des PARITÄTISCHEN umverteilt. Am 21.10.wurden sie mit Fachrundschreiben des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes ins Netz gestellt.

Es bleiben allerdings noch viele Fragen offen. Dies betrifft sowoh die Finanzierung der Testkits (in der Verordnung ist der Betrag auf 7 Euro pro Test gedeckelt), als auch Fragen der praktischen Umsetzung in den Einrichtungen.

Die Pflegesellschaften in Rheinland-Pfalz und dem Saarland versuchen auf der Landesebene für möglichst viele dieser Fragestellungen eine Klärung herbeizuführen.


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