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Hochwasser-Soforthilfe Rheinland-Pfalz

Redaktion • Juli 29, 2021

Heute wurden die Anträge für die Hochwasser-Soforthilfe Rheinland-Pfalz freigeschaltet. Die Anträge nehmen die Kreisverwaltungen bzw. die Stadtverwaltung Trier entgegen, für den Kreis Ahrweiler wird der Kreis Mayen-Koblenz die Aufgabe übernehmen. Auch betroffene Einrichtungen können hier ihre Antraäge stellen.


Die Antragsformulare sowie die entsprechende Richtlinie und FAQs finden Sie auf den Internetseiten der Kreisverwaltungen und der Stadtverwaltung Trier. Sie sind vor Ort auch in Papierform erhältlich.

Unter folgendem Link (Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) gelangen Sie ebenfalls zu den vorgenannten Unterlagen:

https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/

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