Innovationsausschuss veröffentlicht Förderbekanntmachungen für neue Versorgungsformen
Redaktion • 2. März 2023
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im Bereich der neuen Versorgungsformen jeweils eine neue themenspezifische und eine themenoffene Förderbekanntmachung veröffentlicht: Interessierte haben die Möglichkeit, sich bis zum 16. Mai 2023 mit einer Ideenskizze zu bewerben.
In der Ideenskizze sollen die wesentlichen Inhalte der geplanten neuen Versorgungsform vorgestellt werden. Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 4. Quartal 2023 entscheiden, welche Ideenskizzen zur Ausarbeitung eines Vollantrags ausgewählt werden. Diese Ausarbeitung (Konzeptentwicklungsphase) wird für bis zu sechs Monate mit einem Förderbetrag von maximal 75.000 € gefördert werden.