Mit Rundschreiben 2020 / 936 vom 17.12.20 empfiehlt der GKV-Spitzenverband aufgrund der fortbestehenden Coronapandemie, die abweichenden Regelungen für die Anerkennung der Weiterbildungen zur verantwortlichen Pflegefachkraft und zusätzlichen Betreuungskraft auf die bis zum 31.03.2021 begonnenen Qualifizierungsmaßnahmen auszuweiten.
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