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Empfehlungen zur Anerkennung von Qualifikationen zur verantwortlichen Pflegefachkraft und zur zusätzlichen Betreuungskraft

Redaktion • Dez. 18, 2020

Mit Rundschreiben 2020 / 936 vom 17.12.20 empfiehlt der GKV-Spitzenverband aufgrund der fortbestehenden Coronapandemie, die abweichenden Regelungen für die Anerkennung der Weiterbildungen zur verantwortlichen Pflegefachkraft und zusätzlichen Betreuungskraft auf die bis zum 31.03.2021 begonnenen Qualifizierungsmaßnahmen auszuweiten.


Rundschreiben 2020 / 936 vom 17.12.20 Verlängerung der Ausnahmeregelungen für die Anerkennung von Qualifikationsmaßnahmen während der Corona-Pandemie (PDF)


Anlage 1 zum Rundschreiben vom 17.12.2020 des GKV-Spitzenverbandes  Empfehlungen zur Anerkennung von Qualifikationen zur verantwortlichen Pflegefachkraft und zur zusätzlichen Betreuungskraft (PDF)


Anlage 2 zum Rundschreiben vom 17.12.2020 des GKV-Spitzenverbandes  Anerkennung von Qualifikationsmaßnahmen während der Corona-Pandemie (PDF)


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