Fachinformation COVID-19-Impfung
Corona Impfverordnung im Bundesanzeiger vom 31.03.2021 (PDF)
Informationen des Landes Rheinland-Pfalz zur Corona-Impfung (Link)
Informationen des Saarlandes zur Corona-Impfung (Link)
07.04.2021
Überarbeitete Coronavirus-Schutzimpfung-Verordnung in Kraft getreten
Die Verordnung über die Vorgaben bezüglich der Corona-Schutzimpfungen wurde erneut überarbeitet. In Bezug auf die Impfreihenfolge gab es keine Änderungen; es dürfen aber künftig Hausärzt*innen und Betriebsärzt*innen Impfungen durchführen, sobald sie über Impfstoffe verfügen. Die Verteilung der Impfstoffe an Arztpraxen soll über Apotheken erfolgen.
Zum Fachrundschreiben des Paritätischen Gesamtverbandes 06.04.2021 (Link)
09.02.2021
Coronavirus-Impfverordnung ab 08.02.2021 in Kraft
Die Coronavirus-Impfverordnung ist gestern um Bundesanzeiger veröffentlicht worden. In Ihr sind die Gruppen und die Priorisierung der Impfberechtigen festgelegt. Geregelt sind in der Verordnung auch Fragen der Leistungserbringung, der Terminvergabe und der Finanzierung.
Die Verordnung tritt am 8. Februar 2021 in Kraft. Die Coronavirus-Impfverordnung vom 18. Dezember 2020 tritt mit Ablauf des 7. Februar 2021 außer Kraft.
Corona Impfverordnung im Bundesanzeiger vom 08.02.2021 (PDF)
26.01.2021
Digitales Informationspaket Corona-Schutzimpfung für die Pflege
Bundesminister Jens Spahn hat sich mit einem Schreiben an die Pflegeverbände gewandt und ein digitales Informationspaket zur Schutzimpfung zur Verfügung gestellt. Das Paket enthält unter anderem einen Pflegeleitfaden mit wissenschaftlich fundierten Antworten auf die derzeit häufigsten Fragen sowie weitere Informationsmaterialien sowie ein Plakatmotiv zur Corona-Schutzimpfung in der Pflege.
Das Paket ist unter folgendem Link zum Download abrufbar:
Pflegepaket für Pflegeverbände.zip (Link)
Bitte beachten Sie, dass der Link nur bis zum 05.02.2021 gültig ist.
17.01.2021
Mit Beginn der Durchführung von Impfungen gegen das Coronavirus, besteht ein gesteigerter Informationsbedarf. Eine vom PARITÄTISCHEN Gesamtverband erstellte Übersicht fasst wichtige Informationsangebote, Anlaufstellen und Dokumente rund um den Themenbereich der COVID-19 Impfungen zusammen.
Fachinformation Übersicht zu Inforamtionsangeboten zur COVID-19 Impfung (Link)
12.01.2021
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre aktualisierte Empfehlung zur COVID-19-Impfung veröffentlicht (Stand 08.01.21). Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfstoffdosen zur Verfügung steht, sollten diese nach der Empfehlung der STIKO dafür genutzt werden, um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren.
Die Impfung sollte daher zunächst Personen über 80 Jahren und Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen angeboten werden. Diese sind besonders gefährdet. Gleichzeitig empfiehlt die STIKO die Impfung medizinischem Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege.
Unter der Berücksichtigung der Impfquoten, der Erhebungen zur Impfakzeptanz sowie der Studien zur Impfeffektivität und -sicherheit wird die STIKO die Empfehlung zur COVID-19-Impfung regelmäßig evaluieren.
08.01.2021
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst.
V.16
Änderung gegenüber der Version vom 21.12.2020: Ergänzung des Kapitels 9 Impfungen um den Abschnitt "Impfungen in Pflegeheimen"
05.01.2021
Corona Impfstart mit deutlichen Organisations- und Kapazitätsproblemen
Sowohl in Rheinland-Pfalz, als auch im Saarland zeigen sich deutliche Organisationsprobleme beim Impfstart. Die teilweise Nichterreichbarkeit der Hotline und der Online-Registrierung hat bei vielen Pflegebedürftigen, aber auch bei berechtigten Pflege-Mitarbeiter*innen für erheblichen Unmut gesorgt.
Ministerpräsident Hans hat nunmehr die Notbremse gezogen und laut „Saarbrücker-Zeitung“ vom heutigen Tage die Abkehr vom „Windhund-Prinzip“ (wer sich zuerst meldet, ist zuerst dran), verkündet. Stattdessen soll eine Warteliste eingeführt werden. Der Termin wird dann nach der Anmeldung zum Impfen vergeben.
In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit für die Pflegeeinrichtungen, neben dem Einsatz von mobilen Impfteams, auch die Impfungen in Zusammenarbeit mit der niedergelassenen Ärzteschaft selbst zu organisieren.
Neben den eher „hausgemachten“ Organisationsproblemen besteht das Grundproblem in der mangelnden Verfügbarkeit der nötigen Mengen an Impfstoff. Es ist mit einem deutlich längeren Zeitraum zur Durchimpfung der Menschen der ersten Priorität zu rechnen als ursprünglich angekündigt. Laut Hans wird geschätzt, dass es drei bis vier Monate dauern wird, bis die Warteliste der Menschen mit der 1. Priorität, abgearbeitet sei.
29.12.2020
Rheinland-Pfalz: Mitarbeiter*innen ambulanter Pflegeeinrichtungen können ab Montag Impftermine vereinbaren
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAG) stellte in einem Schreiben vom heutigen Tage an die zugelassenen ambulanten Pflegedienste in Rheinland-Pfalz klar, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste zu dem Personenkreis mit der höchsten Priorität nach der Corona-Impfverordnung gehören. Sie können ab Montag, den 04.01.2021 einen Impftermin bei einem rheinland-pfälzischen Impfzentrum vereinbaren. Die Ambulanten Dienste wurden über ihre Verbände informiert.
Im Bereich der stationären Pflege gibt es nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung neben der Impfung durch mobile Teams nun auch die Möglichkeit, dass Einrichtungen und Ärzte die Impfungen selbst organisieren.
28.12.2020
Corona-Schutzimpfungen in Pflegeeinrichtungen haben begonnen.
Gestern begann die Impfung mit mobilen Impfteams in den Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Ab heute nehmen auch die lokalen Impfzentren ihre Arbeit auf. Bei Einrichtungen und Bewohnern herrschte nach ersten Rückmeldungen Erleichterung und Zuversicht. Im Saarland gab es Unverständnis darüber, dass die Mitarbeiterinnen der Einrichtungen nicht durch die mobilen Impfteams gleich mitgeimpft werden, sondern einzeln bei den jeweiligen stationären Impfzentren um einen Termin nachsuchen müssen. Zur Frage wie schnell die „Durchimpfung“ der Pflegeeinrichtungen sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgeschlossen sein wird, gibt es momentan keine abschließende Antwort. Dies hängt wohl im Wesentlichen davon ab, wie schnell der notwendige Impfstoff geliefert werden kann.
Informationen des Landes Rheinland-Pfalz zur Corona-Impfung (Link)
Informationen des Saarlandes zur Corona-Impfung (Link)
24.12.2020
Rheinland-Pfalz und Saarland: Vorbereitungen zur Impfung in Pflegeeinrichtungen laufen auf Hochtouren
In beiden Bundesländern wurden die Pflegeeinrichtungen über den letzten Stand der Dinge von den Ministerien direkt oder über die Verbände informiert. Aktuell laufen die Terminabstimmungen, so dass mit den Impfungen voraussichtlich am 27.12.2020 begonnen werden kann.
22.12.2020
Saarland: Informationen
zum bevorstehenden Impfverfahren
Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landeheimgesetz hat heute den Trägern von stationären Pflegeeinrichtungen per Mail weitere Unterlagen zur bevorstehenden Impfung zugeschickt. Es handelt sich dabei um
Die Unterlagen entsprechen den Dokumenten, die mit unten stehender Meldung "Informationen des Bundesministerium für Gesundheit" hier eingestellt sind.
22.12.2020
Informationen des Bundesministerium für Gesundheit
14.12.2020 Erstinformation Das Bundesministerium für Gesundheit hat Muster zur Aufklärung und zur Anamnese / Erklärung der Impfeinwilligung zur Covid-19-Impfung mit der Zielsetzung einer einheitlichen Anwendung versandt.
Hinweise zur Impfaufklärung zur Schutzimpfung gegen COVID-19 | Stand 09.12.2020 (PDF)
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 | Stand: 09.12.2020 (PDF)
Anamnese Einwilligung Schutzimpfung COVI-19 | Stand: 09.12.2020 (PDF)
21.12.2020
Paritätischer Gesamtverband | Fachrundschreiben: Coronavirus-Impfverordnung
21-12-2020 von Lisa Schmidt
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut hat am 18.12.20 ihre Empfehlung zur Covid-19-Impfung veröffentlicht. Die sich darauf stützende Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) wurde seitens des Gesundheitsministers ebenso am 18.12.20 gezeichnet. Sie soll in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Durch die Anpassungen des § 20i Abs. 3 SGB V mit dem 3. Bevölkerungsschutz-Gesetz kann das Bundesgesundheitsministerium bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite per Rechtsverordnung bestimmen, dass sowohl Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung als auch Personen, die nicht in der GKV versichert sind, Anspruch auf bestimmte Schutzimpfungen, insbesondere gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, haben...
...Zum Fachrundschreiben des Gesamtverbandes mit Anlagen (Link)
19.12.2020
Minister Spahn stellt Impfverordnung vor
Nach der gestern verabschiedeten Impfverordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen für geistig Behinderte geimpft. Auch das Personal dieser Häuser sowie Menschen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind werden prioritär geimpft. Die Länder sorgen für die Lagerung und Verteilung vor Ort.
Sie organisieren und betreiben auch die Impfzentren und die mobilen Impfteams, die beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal dort impfen. Die Impfzentren werden von der niedergelassenen Ärzteschaft, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen, und ggf. medizinischem Personal der Krankenhäuser unterstützt. Die Vorbereitung und Durchführung kann auch durch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen unterstützt werden.
Zurzeit laufen die Vorbereitungen auf der Ebene der Bundesländer mit hoher Intensität. Nach der Zulassung des Impfstoffes auf der EU-Ebene voraussichtlich am Montag, den 21.12.20, soll am 27.12.2020 mit den Impfen in den Bundesländern begonnen werden.
Fragen und Anwtorten zur COVID-19-Impfung auf der Seite des BMG (Link)
17.12.2020
Informationen
zum bevorstehenden Impfverfahren
Aktuelle Informationen der Gesundheitsministerien Rheinland-Pfalz und Saarland zur Corona-Schutzimpfung in Pflegeeinrichtungen. Im Saarland beginnt die Impfung am 28.12.2020. In beiden Bundesländern kommen mobile Impfteams zum Einsatz. Seiten der Einrichtungsträger haben die Informationen der beiden Landesministerien viele Fragen aufgeworfen, die von den Pflegegesellschaften beider Bundesländer mit den verantwortlichen Behörden geklärt werden sollen.
Die Fragen beziehen sich u.a. auf vorzubereitende Tätigkeiten, insbesondere zu der Verpflichtung der Einrichtungen den Hausarzt zu Vorerkrankungen der Bewohner*innen zu befragen. Die Aufklärungspflicht die Bevollmächtigten über die Impfung aufzuklären (Vorbehaltstätigkeit für den Arzt?), wie dezidiert vom Land Rheinland-Pfalz gefordert, wirft ebenfalls Fragen auf. Auch für die zeitnah erforderliche Einholung der notwendigen Vollmachten der Betreuer werden aufgrund der praktischen Erfahrungen der Einrichtungsträger große Probleme erwartet.
Saarland
Rheinland-Pfalz
Dokument: Prozess Mobiler Impfteams in RLP | 16.12.2020 (PDF)
Dokument: Impfung der Bewohner von Einrichtungen durch Mobile Impfteams | 15.12.2020 (PDF)
14.12.2020
Saarländischen Pflegegesellschaft Information zur Impfung
Die Saarländische Pflegegesellschaft hat Ihren Mitgliedern, zur Vorbereitung auf die Impfung in Pflegeeinrichtungen, ein Informationsschreiben mit einem Erhebungsbogen des Gesundheitsministerium, zugeschickt.
Informationsschreiben der SPG 14.12.2020 (PDF)
Erhebungsbogen Gesundheitsministerium (Excel)
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