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Fünfte Neufassung der CoronaImpfV im BAnz erschienen

Gesamtverband Fachinfo Gesundheit, Teilhabe und Pflege • Sept. 02, 2021

Am 06.08.2021 hatten die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der Verbändebeteiligung die Möglichkeit, Stellung zum Referentenentwurf einer Fünften Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) zu nehmen. Am 31.08.2021 ist die CoronaImpfV BAnz erschienen (anliegend) und am 01.09.2021 in Kraft getreten. 


Die Hinweise der BAGFW zum Referentenentwurf hinsichtlich der


  • Klarstellung des umfassenden Impfanspruchs von Personen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität im Verordnungstext sowie der hierfür notwendigen Aussetzung des § 87 AufenthG;


  • Klarstellung der Entscheidungsbefugnis über Folge- und Auffrischimpfungen von behandelnden ärztlichen Personen der Leistungserbringer sowie der


  • Erweiterung der Leistungserbringer zur Durchführung von Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 um die Reha- und Vorsorgekliniken und möglicherweise die Apotheken


finden sich leider nicht in der beschlossenen CoronaImpfV wieder. Folge- und Auffrischungsimpfungen wurden allerdings dahingehend erweitert, dass jetzt nicht nur vulnerable Personengruppen bei Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einen Anspruch haben, sondern dieser Anspruch generell besteht.


Neufassung der Impfverordnung Hg. Bundesanzeiger 31.08.21 (PDF)

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