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Bundestag und Bundesrat beschließen Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19

Fachinfo Paritätischer Gesamtverband • Dez. 15, 2021

Der Bundestag hat am Freitag, den 10. Dezember 2021, den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beschlossen. Am selben Tag hat der Bundesrat in einer Sondersitzung dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz ist in weiten Teilen am 12. Dezember 2021 in Kraft getreten.


Durch das Gesetz werden insbesondere neue Regelungen zur einrichtungsspezifischen Impfpflicht in vulnerablen Einrichtungen und Diensten, zu umfassenden Testpflichten für geimpfte/ genesene Mitarbeitende spezifischer Einrichtungen und Dienste, zur Erweiterung der zur Durchführung einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus berechtigten Personenkreises sowie zum Instrumentenkasten der Bundesländer getroffen. Das Gesetz umfasst insgesamt 23 Artikel und sieht u. a. folgende Änderungen vor:


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