Blog-Layout

Kostenerstattungs-Festlegungen von PoC-Antigen-Testungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag / Aktualisierte Antragsunterlagen

Thorsten Mittag Gesamtverband • Nov. 18, 2020
Fachinfo des Paritätischen Gesamtverbandes von Thorsten Mittag

Der GKV-Spitzenverband hat im Benehmen mit den Bundesvereinigungen der Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen auf Grundlage des § 7 Absatz 2 Coronavirus-Testverordnung (TestV) zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag festgelegt. Seit Veröffentlichung der Festlegungen sind die Antragsunterlagen und mitgeltenden Dokumente mehrfach vom GKV aktualisiert worden. In dieser Fachinformation finden Sie die aktuellsten Versionen.

Hinweis: Die aktualisierten Dateien befinden sich ganz am Ende des verlinkten Dokuments (Bitte ganz nch unten scrollen).


Teilen

Share by: