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Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 3 SGB XI

Redaktion • Jan. 04, 2022

Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze wurde das Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 3 und 5a SGB XI bis zum 31.03.2022 ausgeweitet.

Der GKV-Spitzenverband hat die entsprechenden Antragsformulare, um die drei Monate des ersten Quartals 2022 ergänzt.

Die Formulare sind auf der Website des GKV Spitzenverbandes eingestellt.

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