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Kostenfreie Testungen für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie Pflegepersonen

Redaktion • Okt. 20, 2021

Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Stand Oktober 2021:


Kostenfreie Testungen für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie Pflegepersonen


Es bleibt gemeinsames Ziel von Bund und Ländern, Besuche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ohne zusätzlich Testkosten zu ermöglichen, um Bewohnerinnen und Bewohnern auch in Pandemiezeiten weiterhin soziale Kontakte zu ermöglichen.


Sowohl für Pflegepersonal als auch Bewohnerinnen und Bewohner und Besuchende in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern besteht nach wie vor ein Anspruch auf kostenlose Testung nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Coronavirus-Testverordnung (TestV).


Für Besuchende und Bewohnerinnen und Bewohner beschränkt sich der Anspruch auf Antigen-Testungen, die von den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern im Rahmen eigener Testkonzepte angeboten werden. Die Einrichtungen können zu diesem Zweck gemäß § 6 Absatz 4 g TestV je behandelter, betreuter, gepflegter oder untergebrachter Person pro Monat bis zu 30 Antigen-Tests in eigener Verantwortung beschaffen und nutzen und die Sachkosten für diese Tests gemäß der TestV mit einer Pauschale von 3,50 € je Tests gegenüber den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen.


Das Pflegepersonal kann auch bei jedem weiteren Leistungserbinger mittels Antigen-Tests getestet werden. Der Anspruch nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 TestV ist nicht auf Testungen im Rahmen eigener einrichtungsbezogener Testkonzepte beschränkt. Zudem ermöglicht die TestV es den Einrichtungen, dem Pflegepersonal Tests für die unbeaufsichtigte Selbsttestung zur Verfügung zu stellen. Diese Tests können dem Kontingent an Schnelltests entnommen werden, die von den Einrichtungen monatlich beschafft werden können, so dass die Sachkosten für die Tests mit jeweils 3,50 € erstattet werden.


Personalkosten werden in beiden Fällen in Pflegeeinrichtungen über die Soziale Pflegeversicherung und Einrichtungen der Eingliederungshilfe über die TestV erstattet. Damit schafft die TestV die Voraussetzungen, damit insbesondere solche Einrichtungen eigene Testkonzepte ohne zusätzliche finanzielle Belastung verfolgen können.
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