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Medikamentengabe in der Tagespflege

Redaktion • Jan. 13, 2023

Der Qualitätsausschuss Pflege ein juristisches Gutachten zur Klärung der Problemlagen bei der Medikamentengabe und Behandlungspflege in der Tagespflege in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten liegt nun vor und ist auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege veröffentlicht worden. 


Hintergrund war, dass bei der medizinischen Behandlungspflege in Tagespflegeeinrichtungen, insbesondere bei der Medikamentengabe, rechtliche Unsicherheiten, bzw. Schnittstellenprobleme, auftreten. Dies liegt darin begründet, dass Tagespflegegäste gemäß § 41 Abs. 2 SGB XI einen Anspruch auf Behandlungspflege haben. Hierzu gehört z. B. Unterstützung beim Stellen oder der Einnahme von Medikamenten. Gleichzeitig werden Tagespflegegäste häufig auch in der Häuslichkeit durch pflegende An- und Zugehörige und/oder durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt. Während die medizinische Behandlungspflege und damit auch die Medikamentengabe in der Häuslichkeit auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung gemäß der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie erfolgt, fehlt diese Grundlage in der Tagespflege.


Das Gutachten von Jörn Bachem et al. ist auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege unter https://www.gs-qsa-pflege.de/unsere-projekte/#projekt-10 (am Ende der Seite) veröffentlicht worden.

Die Autor/-innen des Gutachtens gelangen zu Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere Leistungserbringung bzgl. der Medikamentengabe/Behandlungspflege, die Tagespflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Hausärztinnen und -ärzte, Tagespflegegäste und ihre An- und Zugehörigen betreffen. Der Qualitätsausschuss Pflege wird in der Folge eine Anpassung der Maßstäbe und Grundsätze in der (teil-) stationären Pflege sowie der ambulanten Pflege prüfen und das Gutachten entsprechend auch an den G-BA, die Bundesärztekammer und die Vertragsparteien nach §132a SGB V mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. weitere Bearbeitung weiterleiten.


Ebenso planen die Verbände der Träger von Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene für Ihre Einrichtungen und Dienste eine Handreichung zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Dabei ist auch geplant, diese mit den Verbänden der Vertretung von pflegebedürftigen Menschen und pflegenden Angehörigen sowie des Verbraucherschutzes abzustimmen.


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