Mindestlohn in der Altenpflege ab April gestiegen
Redaktion • 10. April 2022
Im Bereich der Alten- bzw. Langzeitpflege gilt auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bereits seit August 2010 ein spezieller Pflegemindestlohn, der seit dem 1. Januar 2015 auch für die ambulante Krankenpflege gilt. Dieser wurde bzw. wird stufenweise erhöht. Ab dem 1. April 22 ist eine weitere Stufe Inkraft getreten.
Folgende Pflege-Mindestlöhne gelten ab dem 01.04.2022 für:
- ungelernte Pflegekräfte: 12,55 Euro/Std.
- einjährig augebildete Pflegekräfte: 13,20 Euro/Std.
- Pflegefachkräfte: 15,40 Euro/Std.
Für alle
anderen Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen, ebenso wie von in der Pflege Beschäftigten in Privathaushalten, gilt der allgemeine Mindestlohn von aktuell
9,82
Euro/Std.