Die neue Heimmindestbau-VO wurde am 22. Juli 2021 verabschiedet und ist im Amtsblatt des Saarlandes am 5. August 2021 veröffentlicht. Sie trat am 01. August 2021 in Kraft und hat beinhaltet eine Anpassungsfrist von zehn Jahren.
Als wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Heimmindestbau-VO sind anzumerken:
Als Übergangsfrist wurde eine Zeit von 10 Jahren festgelegt; insofern fand die von der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) in ihrer Stellungnahme formulierte Forderung nach einer „echten Bestandsschutzregelung“ für bestehende Einrichtungen keine Berücksichtigung.
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