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Sonderregelung des G-BA zur Arbeitsunfähigkeit im Bundesanzeiger veröffentlicht

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • Apr. 13, 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einem Beschluss vom 18. März 2022 die bundeseinheitliche Sonderregelung zur Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Der Beschluss wurde am 8. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.


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