Sonderregelung des G-BA zur Arbeitsunfähigkeit im Bundesanzeiger veröffentlicht
Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • 13. April 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einem Beschluss vom 18. März 2022 die bundeseinheitliche Sonderregelung zur Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Der Beschluss wurde am 8. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.