Paritätischer zieht rote Linien bei der Pflegereform

16. Juli 2026

Der Paritätische Gesamtverband hat seine Kritik am geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) bekräftigt und fordert eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs.


Aus Sicht des Verbandes enthält der Gesetzentwurf kein tragfähiges Gesamtkonzept zur Stabilisierung der Pflegeversicherung, sondern vor allem Sparmaßnahmen, Leistungskürzungen und zusätzliche Belastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegeeinrichtungen.


Der Verband formuliert zehn "rote Linien", die im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht überschritten werden dürften. Dazu gehören insbesondere:


  • keine Eingriffe in die tarifliche Vergütung der Beschäftigten,
  • keine Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige,
  • keine Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlage ambulanter Pflegedienste,
  • keine weitere Erhöhung der Eigenanteile in Pflegeheimen,
  • eine praxistaugliche Ausgestaltung der geplanten Leistungsbudgets sowie
  • eine sorgfältige Weiterentwicklung des Begutachtungsverfahrens.


Nach Auffassung des Paritätischen müsse die Verschiebung der Kabinettsbefassung genutzt werden, um den Gesetzentwurf grundlegend nachzubessern. Gleichzeitig legt der Verband alternative Finanzierungsvorschläge vor. Dazu gehören unter anderem eine stärkere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung sowie Maßnahmen zur Begrenzung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen.


Die Kritik reiht sich in die breite Diskussion um das PNOG ein. Zahlreiche Verbände sehen zwar Reformbedarf, warnen jedoch davor, die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung überwiegend durch Leistungskürzungen und Mehrbelastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Leistungserbringer zu erreichen. 


Quelle: Fachinfo des Paritätischen vom 16. Juni 2026                 

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