Pflegeassistenz: Ausbildungsvergütung 2026/2027 festgelegt

26. August 2026

Für die Pflegeassistenzausbildung im Saarland stehen die pauschalierten Ausbildungsvergütungen für das Ausbildungsjahr 2026/2027 fest. Nachdem im Anhörungsverfahren keine Einwände der Kostenträger eingegangen sind, gelten die von der Zuständigen Stelle Altenpflegeausbildungsumlage (ZSA) ermittelten Beträge.


Die Pauschalierung gilt für ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen unabhängig von deren jeweiliger Vergütungssystematik. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über das Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen der Altenpflege, der Altenpflegehilfe und der Pflegeassistenz in Einrichtungen der Altenpflege (VO-UFAAP).


Nach § 4 Abs. 1 VO-UFAAP erstattet die ZSA den Trägern der praktischen Ausbildung die gezahlten Ausbildungsvergütungen einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung in pauschalierter Form. Voraussetzung ist, dass die tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung auf Grundlage des für die Einrichtung geltenden Tarifvertrages beziehungsweise entsprechender kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen erfolgt und nicht um mehr als zehn Prozent von der vereinbarten Pauschale abweicht. Die Einrichtungen müssen die Höhe der gezahlten Ausbildungsvergütung gegenüber der ZSA schriftlich nachweisen.


Für die Ermittlung der Pauschalen im Saarland wurde der TVöD-Abschluss zugrunde gelegt. Damit müssen auch Einrichtungen mit einer anderen individuellen Vergütungssystematik nachweisen, dass ihre gezahlte Ausbildungsvergütung die auf dieser Grundlage errechnete Pauschale um nicht mehr als zehn Prozent unter- oder überschreitet.


Die ZSA stellt auf der Internetseite der Saarländischen Pflegegesellschaft neben den Pauschalen für das Ausbildungsjahr 2026/2027 auch die einschlägigen Verordnungen, Erläuterungen zum Verfahrensablauf, Musterbestätigungen, Musterbescheide, Merk- und Erhebungsblätter sowie häufig gestellte Fragen zum Umlageverfahren zur Verfügung.


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