BEEP-Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Redaktion • 31. Dezember 2025

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist am 29.12.2025  im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 371/2025) veröffentlicht worden. Damit ist das Gesetz formell verkündet; die Regelungen treten – entsprechend den jeweiligen Übergangsvorschriften – überwiegend ab 2026  in Kraft.


Mit dem Pflegekompetenzgesetz werden die Befugnisse von Pflegefachpersonen erweitert, Entscheidungs- und Verantwortungsbereiche klarer gefasst und bürokratische Vorgaben reduziert. Ziel ist es, Pflegefachkräfte stärker entsprechend ihrer Qualifikation einzusetzen und Pflegeeinrichtungen organisatorisch zu entlasten. Das Gesetz enthält sowohl Änderungen im SGB XI als auch im SGB V und betrifft damit stationäre, teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen ebenso wie Schnittstellen zur medizinischen Versorgung.


Eine aktualisierte Themenseite mit Einordnung der Inhalte und Auswirkungen für die Praxis ist auf Pflegeinform abrufbar.


Pflegeinform wird über die Umsetzung und Ausgestaltung des Gesetzes weiter berichten.


Quelle: Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 371/2025 >

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