⚖️Bundesrat fasst Beschluss zum BEEP-Gesetz
Der Bundesrat hat heute zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) einen Beschluss gefasst. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte und (etwas) weniger Bürokratie getan.
Der Bundesrat hat am heutigen Tag über das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) entschieden. Grundlage war der zuvor im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss zwischen Bund und Ländern, nachdem das Gesetz im November zunächst gestoppt worden war.
Mit dem BEEP-Gesetz sollen ab 2026 die beruflichen Kompetenzen von Pflegefachpersonen ausgeweitet und einzelne bürokratische Vorgaben reduziert werden. Vorgesehen sind unter anderem erweiterte heilkundliche Tätigkeiten für entsprechend qualifizierte Pflegefachkräfte sowie Anpassungen bei Dokumentations- und Prüfpflichten.
Der Beschluss des Bundesrates beendet die politische Blockade, die vor allem durch finanzpolitische Regelungen im Gesetz ausgelöst worden war. Pflegeverbände hatten wiederholt kritisiert, dass sachfremde Sparmaßnahmen die dringend benötigte Reform der Pflege verzögerten.
Mit der heutigen Entscheidung ist das parlamentarische Verfahren weitgehend abgeschlossen. Sofern keine weiteren formalen Schritte entgegenstehen, kann das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Quelle:
Der Paritätische Gesamtverband
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https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/befugniserweiterungen-fuer-pflegefachkraefte-und-entbuerokratisierung-in-der-pflege-sollen-ab-2026-kommen/
>> Pflegeinform | Sonderseite Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz

