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Pläne der Ampelkoalition für die Pflege

Redaktion • Dez. 29, 2021

Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition hat nicht die großen Erwartungen an eine umfassende Pflegereform erfüllt. Dennoch sind auf vielen Feldern der Pflege deutliche Verbesserungen geplant. Neben einer verbesserten Entlohnung, sollen Personalbemessungsverfahren „beschleunigt“ ausgebaut werden. Insbesondere für den Bereich der ambulanten und teilstationären Pflege sind eine Reihe von strukturellen Weiterentwicklungen vorgesehen.

Wesentliche Vorhaben in Stichpunkten:


  • Zur Zahlung eines „Pflegebonus“ soll insgesamt 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist ein Steuerfreibetrag von 3.000 Euro vorgesehen.
  • Löhne und Arbeitsbedingungen insbesondere in der Langzeitpflege sollen verbessert werden. Die Gehaltslücke  zwischen Kranken- und Altenpflege soll geschlossen werden.
  • Die Eigenanteile in der stationären Pflege sollen „begrenzt und planbar“ gemacht werden. Die am 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung prozentualer Zuschüsse zu den Eigenanteilen soll „beobachtet“ und daraufhin „geprüft“ werden, ob der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann.
  • Die Ausbildungskostenumlage soll aus den Eigenmitteln herausgenommen werden und über Steuermittel finanziert werden.
  • Die Kosten für die Behandlungspflege in der stationären Pflege soll auf die gesetzliche Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgeglichen werden.
  • Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll „moderat“ angehoben werden.
  • Das SGB XI soll um „innovative quartiersnahe Wohnformen“ ergänzt werden. Die gemeinsame Förderung dieser Wohnformen durch Bund, Ländern und Gemeinden soll „ermöglicht“ werden.
  • Den Kommunen soll beim Abschluss von Versorgungsverträgen eine „verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeit“ eingeräumt werden.
  • Der bedarfsgerechte Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie der solitären Kurzeitpflege soll unterstützt werden.
  • Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen zu einen flexiblen Entlastungsbudget (mit Nachweispflicht) zusammengefasst werden.
  • Das Pflegegeld soll ab 2022 regelhaft dynamisiert werden.
  • Das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz soll weiterentwickelt werden.
  • Eine Expertenkommission soll bis 2023 Vorschläge erarbeiten, wie die Übernahme der vollständigen Pflegekosten „generationengerecht“ umfassend abgesichert werden kann.
  • Bei der Intensivpflege soll die freie Auswahl des Wohnortes erhalten bleiben.
  • Die 24-Stunden-Betreuung soll auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden.
  • Die Ausbildung soll harmonisiert werden u.a. durch ein bundeseinheitliches Berufegesetz für die Pflegeassistenz.
  • Die professionelle Pflege soll durch heilkundliche Tätigkeiten ergänzt werden u.a. soll ein neues Berufsbild „Community Health Nurse“ geschaffen werden.
  • Ein allgemeines Heilberufegesetz soll auf den Weg gebracht und das elektronische Gesundheitsregister soll weiter entwickelt werden.
  • Schmerzmittel im Betäubungsmittelgesetz sollen für Gesundheitsberufe delegationsfähig gemacht werden.
  • Die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse soll beschleunigt und vereinfacht werden.
  • Eine bundesweite Befragung aller professionell Pflegenden soll Erkenntnisse darüber bringen, wie die Selbstverwaltung in der Pflege künftig organisiert werden soll.
  • Die Vermittlung digitaler Kompetenzen soll verstärkt in die Aus- Fort- und Weiterbildung implementiert werden.


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