Qualitätsprüfungen: weiter stabile Entwicklung in Pflegeheimen

25. Mai 2026

Der 5. Bericht des GKV-Spitzenverbandes zeigt für 2025 stabile Verfahren bei Qualitätsprüfungen und Indikatorendaten. Der Bericht wurde dem Paritätischen zur Verfügung gestellt, eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen.


Der GKV-Spitzenverband hat seinen 5. Bericht zu den Erfahrungen der Pflegekassen mit der Erhebung und Übermittlung indikatorenbezogener Daten sowie mit Qualitätsprüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen vorgelegt. Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum Januar bis Dezember 2025.


Eine Veröffentlichung des Berichts ist nicht vorgesehen. Der GKV-Spitzenverband hat die Unterlage dem Paritätischen freundlicherweise zur Verfügung gestellt.


Aus dem Bericht ergeben sich unter anderem folgende Erkenntnisse:


  • Auch im Jahr 2025 konnten die positiven Entwicklungen der Vorjahre bei der Durchführung von Qualitätsprüfungen sowie bei der Mitwirkung der vollstationären Einrichtungen am indikatorengestützten Verfahren fortgeführt werden. Grundsätzlich neue Entwicklungen werden im Bericht nicht festgestellt.


  • Die Zahl der Regelqualitätsprüfungen stieg gegenüber dem Vorjahr um 20,4 Prozent. Dennoch konnten rund 23 Prozent der Einrichtungen, in denen eine Regelprüfung vorgesehen gewesen wäre, nicht geprüft werden. Als Ursache wird unter anderem der Fachkräftemangel genannt, der sich laut Bericht auch bei den Prüfinstitutionen bemerkbar mache.


  • Positiv bewertet wird die Ausweitung der Regelungen zur Verlängerung des Prüfrhythmus auf ambulante Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen.


  • Insgesamt erfüllten 871 vollstationäre Pflegeeinrichtungen die Kriterien für eine Verlängerung des Prüfrhythmus nach § 3 Abs. 3 PruP-RiLi. Dies entspricht 6,9 Prozent aller vollstationären Einrichtungen. Bei 72 Einrichtungen wurde der Prüfrhythmus trotz erfüllter Kriterien im Einzelfall nicht verlängert. Die Gründe hierfür sowie eine Aufschlüsselung nach Bundesländern werden erstmals im Bericht dargestellt.


  • Betrachtet man ausschließlich die 9.027 Einrichtungen, bei denen im Jahr 2025 tatsächlich eine Regelprüfung stattgefunden hat, lag der Anteil der Einrichtungen mit verlängertem Prüfrhythmus näherungsweise bei 9,6 Prozent. Der Bericht weist darauf hin, dass Anforderungserfüllungszeitraum und Berichtszeitraum nicht vollständig deckungsgleich sind.


  • Auch das Verfahren der Indikatorenerhebung wird weiterhin als stabil beschrieben. Bei der Zahl der berichtspflichtigen Einrichtungen, den an die Datenauswertungsstelle Pflege übermittelten Indikatorendaten sowie bei der statistischen Plausibilität der Angaben zeigen sich laut Bericht lediglich geringe Schwankungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich.


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