Bundesweite Empfehlungen zum Gewaltschutz in der Pflege

25. Mai 2026

Der Qualitätsausschuss Pflege hat bundeseinheitliche Empfehlungen zum Gewaltschutz in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten beschlossen.


Der Qualitätsausschuss Pflege hat am 17. Februar 2026 bundeseinheitliche Empfehlungen für Prozesse zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Empfehlungen am 1. April 2026 nicht beanstandet.


Ziel ist es, Einrichtungen und Dienste bei der Weiterentwicklung von Schutzkonzepten zu unterstützen. Gewaltschutz umfasst dabei nicht nur den Umgang mit konkreten Vorfällen, sondern vor allem präventive Strukturen, Risikoanalysen, Schulungen, klare Zuständigkeiten, Dokumentation, Einbindung externer Stellen und regelmäßige Evaluation.

Die Empfehlungen machen deutlich, dass Gewalt unterschiedliche Formen haben kann: gegenüber pflegebedürftigen Menschen, An- und Zugehörigen oder Beschäftigten – und auch von diesen Personengruppen ausgehen kann. Wirksamer Gewaltschutz ist deshalb eine gemeinsame Aufgabe von Einrichtungen, Diensten, Pflegekassen, Kommunen, Sozialhilfeträgern und weiteren Beratungsstellen.


Der Paritätische Gesamtverband weist in seiner Fachinformation zudem auf zahlreiche weiterführende Materialien hin. Dazu gehören unter anderem der ZQP-Praxisleitfaden mit Checklisten, Materialien zur Sicherheitskultur in ambulanten Pflegesettings, das Präventionsprogramm PEKo der Techniker Krankenkasse sowie Pflege-CIRS als anonymes Berichts- und Lernangebot.


Quelle: Der Paritätische Gesamtverband >

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