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Quarantänezeiten sollen verkürzt werden

Redaktion • Jan. 06, 2022

Angesichts der befürchteten Omikron-Welle beabsichtigt das RKI und Gesundheitsminister Lauterbach eine Verkürzung der Quarantäne für Beschäftigte in Betrieben, die zur kritischen Infrastruktur zählen. Darunter fallen auch Pflegeeinrichtungen.

Wie die Ärztezeitung gestern berichtete sollen die neuen Regeln so aussehen:


Regeln für die Allgemeinbevölkerung:


Infiziert oder Kontakt zu einem Corona-Infizierten: Zehn Tage Isolation beziehungsweise Quarantäne. Freitesten soll ab sieben Tagen möglich werden, entweder mit PCR-Test oder „hochwertigem Antigentest“.

Für Schüler soll die Quarantäne auf fünf Tage verkürzt werden, falls dann ein PCR- oder hochwertiger Antigentest negativ ausfällt.


Regeln für Ärzte, MFA und Pflegekräft:


Infiziert: Entlassung aus der Quarantäne nach sieben Tagen mit obligatorischem PCR-Test, negativ, oder ein maximaler Ct-Wert von 30.

Kontakt: Entlassung nach fünf Tagen mit obligatorischem PCR-Test, negativ, oder ein maximaler Ct-Wert von 30.

Für alle gilt, dass die Quarantäne nur dann aufgehoben werden soll, wenn die Betroffenen 48 Stunden vor Ende der Frist symptomfrei sind.


Ausnahmen für Menschen mit Kontakt zu Infizierten:


Geboostert: Sieben Tage nach der dritten Impfung besteht für Kontaktpersonen die Möglichkeit, auf die Quarantäne zu verzichten.

Doppelt geimpft: Bis zu zwei Monaten gilt dies auch für „frisch“ Geimpfte.

Genesen: Bis zu zwei Monaten nach dem Ende der Erkrankung gilt dies auch für Genesene und Genesene mit Erstimpfung, die nicht länger als zwei Monate zurückliegt.


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