Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz: Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit geplant

23. Juni 2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Vorgesehen ist unter anderem, dass unter bestimmten Voraussetzungen künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vereinbart werden kann.


Mehr Flexibilität durch Wochenarbeitszeit


Der Entwurf setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Danach sollen Tarifvertragsparteien die Möglichkeit erhalten, anstelle der bisherigen täglichen Begrenzung der Arbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festzulegen. Voraussetzung ist, dass gleichzeitig besondere Regelungen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten getroffen werden.


Die gesetzliche Grundregel des Acht-Stunden-Tages soll jedoch weiterhin bestehen bleiben. Die vorgesehenen Ausnahmen würden vor allem tarifgebundene Betriebe betreffen.


Arbeitszeiterfassung bleibt ein zentrales Thema


Neben den Regelungen zur Arbeitszeit enthält der Entwurf auch Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeberverbände kritisieren insbesondere die vorgesehenen Dokumentationspflichten und sehen zusätzliche Bürokratie. Gewerkschaften begrüßen dagegen, dass die bestehenden Schutzregelungen nicht grundsätzlich aufgeweicht werden.


Bedeutung für Pflegeeinrichtungen


Für Pflegeeinrichtungen könnte eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit grundsätzlich neue Gestaltungsmöglichkeiten bei

Dienstplänen und Schichtmodellen eröffnen. Ob und in welchem Umfang dies künftig tatsächlich genutzt werden kann, hängt jedoch von der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes sowie von tariflichen Regelungen ab.


Der Referentenentwurf befindet sich derzeit noch in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Änderungen im weiteren Verfahren sind daher möglich.


Quelle:
Der Paritätische: Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes – wöchentliche anstelle von werktäglicher Arbeitszeit >