Saarländische Pflegegesellschaft veröffentlicht aktuelle Punktwerte für ambulante Pflegeleistungen
Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) hat die aktuelle Übersicht der pflegedienstindividuellen Punktwerte für Leistungen der Häuslichen Pflege nach § 36 SGB XI veröffentlicht. Die Übersicht ist nach Landkreisen gegliedert und ermöglicht einen Vergleich der mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütungssätze der ambulanten Pflegedienste im Saarland.
Grundlage der Vergütung ambulanter Pflegeleistungen ist ein landesweit einheitliches Leistungskomplexsystem. Für jede Pflegeleistung ist im Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI eine feste Punktzahl hinterlegt. Die tatsächliche Vergütung ergibt sich durch Multiplikation dieser Punktzahl mit dem individuell zwischen Pflegekassen und Pflegedienst vereinbarten Punktwert.
Wie wird der Preis einer Pflegeleistung berechnet?
Ein Beispiel: Für den Leistungskomplex „Kleine Körperpflege“ sind landesweit 367 Punkte vorgesehen. Bei einem Punktwert von 6,028 Cent ergibt sich ein Preis von 22,12 Euro. Zusätzlich können Investitionskosten berechnet werden. Die Höhe der Vergütung unterscheidet sich daher von Pflegedienst zu Pflegedienst.
Zwei Dokumente zum besseren Verständnis
Zur Einordnung der veröffentlichten Punktwerte stellt Pflegeinform zwei Dokumente zur Verfügung:
- die aktuelle Übersicht der Punktwerte der ambulanten Pflegedienste im Saarland,
- das Leistungskomplexverzeichnis mit den landesweit einheitlichen Punktzahlen und Leistungsbeschreibungen.
Damit können Einrichtungen, Beratungsstellen, Pflegebedürftige und Angehörige nachvollziehen, wie sich die Vergütung einzelner Pflegeleistungen zusammensetzt und welche Leistungen hinter den jeweiligen Leistungskomplexen stehen.
Downloads
- Übersicht der Punktwerte ambulanter Pflegedienste im Saarland (Stand Januar 2026)
- Leistungskomplexverzeichnis als Anlage zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (Stand Juni 2025)


